1. Ziel der Schulordnung
In der Schule kommen täglich viele Menschen verschiedener Altersgruppen zusammen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich, damit das Zusammenleben erleichtert wird. Die Schulordnung beschreibt die wichtigsten Regeln, die zur Erreichung dieses Zieles einzuhalten sind.
2. Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
2.1 Verhalten
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sollen sich alle Beteiligten so verhalten, dass andere nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden.
Laser-Pointer dürfen von Schülern grundsätzlich nicht mit in die Schule gebracht werden.
Die Benutzung von privaten Kommunikationsgeräten (Handy, iPod, Walkman, MP3-Player, usw.) ist während der Unterrichtszeit untersagt. Eine mögliche Empfangsbereitschaft ist auszuschließen. Davon ausgenommen sind Geräte, die zum Zweck des Unterrichts nach Maßgabe der Lehrkraft vorgesehen sind.
Bild- und Tonaufnahmen jeder Art sind grundsätzlich untersagt. Zu unterrichtlichen und schulinternen Zwecken können Aufnahmen angefertigt werden. Dabei sind die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und des Hausmeisters Folge zu leisten.
Die einzelnen Fachabteilungen können in Abstimmung mit der Schulleitung für ihre Fachübungsräume nach Erfordernis eigene Werkstattordnungen erstellen, die als Ergänzung der Schulordnung gelten.
2.2 Unterrichtsräume
Der Unterrichtsraum dient grundsätzlich nicht zur Nahrungsaufnahme. Er muss bei Unterrichtsschluss ordentlich und sauber hinterlassen werden.
2.3 Lehrerzimmer
Das Lehrerzimmer ist der Aufenthaltsraum der Lehrkräfte. Die Lehrerzimmertüren sind verschlossen zu halten. Wenn Schüler einen Lehrer in der Pause sprechen möchten, wenden sie sich an die Aufsicht in der Pausenhalle oder an die Sekretärin im Geschäftszimmer zur Benachrichtigung der betreffenden Lehrkraft.
2.4 Schuleigentum
Das Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln. Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung oder Verschmutzung haftet der Verursacher dem Schulträger gegenüber.
2.5 Wertsachen
Wertsachen sollen nicht in die Schule mitgebracht werden; für sie kann keine Haftung übernommen werden.
2.6 Waffenerlass
Auf die Bestimmungen des Waffenerlasses wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Zusammenarbeit und Zusammenleben in der Schule
3.1 Teilnahme am Unterricht
Das Niedersächsische Schulgesetz verpflichtet zum regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch. Beurlaubungen müssen rechtzeitig beim Klassenlehrer beantragt werden. Für Unterrichtsversäumnisse ist eine schriftliche Mitteilung des Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers am nächsten Schultag, spätestens nach einer Woche an den Klassenlehrer zu richten.
3.2 Schulbeginn und Unterrichtszeiten
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte treffen sich vor dem Unterrichtsraum.
Schulbeginn ist 7.55 Uhr.
Das Betreten der Treppenaufgänge, Flure und Unterrichtsräume ist erst 5 Minuten vor
Schulbeginn gestattet.
Die Unterrichtszeiten sind wie folgt:
1. – 2. Stunde | 07.55 – 09.25 Uhr |
3. – 4. Stunde | 09.45 – 11.15 Uhr |
5. – 6. Stunde | 11.35 – 13.05 Uhr |
7. – 8. Stunde | 13.20 – 14.50 Uhr |
9. – 10. Stunde | 15.05 – 16.35 Uhr |
In der unterrichtsfreien Zeit (Pausen, siehe Punkt 4.) ist der Aufenthalt in den Fluren, Unterrichtsräumen und Treppenaufgängen nicht gestattet.
Für Unterrichte und Projektarbeiten der Fachschulen gelten Ausnahmeregelungen. Fachschulklassen mit aktiviertem Hörsaaldienstsystem unterliegen abweichenden Nutzungs und Aufenthaltszeiten im Bereich der zugewiesenen Räume.
Ist ein Lehrer um mehr als 10 Minuten an der pünktlichen Unterrichtsaufnahme verhindert, benachrichtigt der Klassensprecher das Personal im Geschäftszimmer.
3.3 Geschäftszimmer
Die Öffnungszeiten sind ausgehängt.
3.4 Schülervertretung
Der Schülervertretung wird nach Maßgabe des Schulgesetzes Gelegenheit gegeben, während der Unterrichtszeit den Klassenschülerschaften über sie betreffende Konferenzen und über die Tätigkeit in der SV zu berichten.
3.5 Konflikte
Bei Problemen und Konflikten sollten sich die Betroffenen in erster Linie selbst bemühen,
durch eine Aussprache eine Lösung zu finden. Gelingt dieses nicht, können der Klassen-
lehrer oder die Schulleitung, gegebenenfalls die Beratungslehrer, SV-Beratungslehrer,
Schülervertreter oder Elternvertreter eingeschaltet werden.
4. Pausen
4.1 Pausenzeiten
Die Pausenzeiten sind wie folgt:
09.25 – 09.45 Uhr
11.15 – 11.35 Uhr
13.05 – 13.20 Uhr
14.50 – 15.05 Uhr
4.2 Verhalten während der Pausen
Bei Pausenbeginn verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und begeben sich in die Pausenhalle oder auf den Pausenplatz vor dem Schulgebäude.
Der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen und auf den Gängen ist nicht gestattet.
Im Standort Von-Thünen-Straße ist der Zugang zur Empore auch während der Pausen freigegeben. Die Unterrichtsräume sind während der Pausen verschlossen zu halten.
4.3 Cafeteria
Das für Getränke bereitgestellte Geschirr darf nicht aus dem Bereich der Cafeteria herausgenommen werden. Nach Gebrauch ist das Geschirr in die bereitstehenden Körbe zustellen.
4.4 Verhalten im Bereich der Parkplätze
Der Aufenthalt im Bereich der Parkplätze ist nicht zulässig. Insbesondere ist die Benut-
zung aller Fahrzeuge auf dem Schulgrundstück verboten mit Ausnahme von An- bzw. Ab-
fahrten.
4.5 Verlassen des Schulgrundstückes
Alle Schüler haben grundsätzlich das Recht, das Schulgrundstück während der Pausen zu verlassen.
Der Versicherungsschutz erlischt jedoch beim Verlassen des Schulgeländes!
5. Rauchen und Alkoholgenuss
Rauchen ist in allen Schulgebäuden verboten. Alkoholgenuss ist in allen Bereichen und bei allen Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten.
In ausgewiesenen Bereichen vor den Haupteingängen ist Rauchen zulässig.
Zur Vermeidung von Verunreinigungen sind die Aschenbecher zu benutzen.
6. Fundsachen
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
7. Verhalten bei Feuer und unmittelbarer Gefahr
7.1 Fluchtplan
Das Verhalten in Gefahrensituationen regelt ein entsprechender Aushang in den Klassenräumen. Die Klassen- bzw. Fachlehrer weisen zu Beginn jedes Schuljahres auf den Fluchtweg für den jeweiligen Unterrichtsraum und die Verhaltensregeln hin.
7.2 Notausgänge und Fluchtwege
Notausgänge und Fluchtwege dürfen keinesfalls durch parkende Fahrzeuge oder andere Gegenstände versperrt oder blockiert werden. Die Fluchttüren (Notausgänge) dürfen nur im Notfall geöffnet werden.
7.3 Unfälle
Bei Unfällen und Verletzungen muss sofort ein Lehrer oder eine andere Person des Schulpersonals informiert werden, damit umgehend Hilfe geleistet werden kann.
7.4 Melden außergewöhnlicher Situationen
Bemerkt ein Schüler, dass Gefahr im Verzuge ist (z.B. durch Rauch, Feuer ...), meldet er dies unverzüglich der nächsten erreichbaren Person des Schulpersonals (Lehrer, Sekretariat, Hausmeister ...), damit sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
8. Regelungen für einzelne Standorte
8. 1 Standort Rathausstraße
8.1.1 Personenkraftwagen
Parken auf dem Schulhof ist nur mit Sondergenehmigung der Schulleitung gestattet.
8.1.2. Zweiradfahrzeuge
Zweiradfahrzeuge müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen ordnungsgemäß abgestellt werden.
• Fahrräder: neben dem Kellereingang
• Kleinkrafträder: neben dem Kellereingang
• Steuerpflichtige Krafträder gehören nicht auf den Schulhof
Das Abstellen der Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden.
8. 2 Standort Von-Thünen-Straße
8.2.1 Personenkraftwagen
Parken ist nur auf den gekennzeichneten Stellflächen auf dem vorderen Teil des großen Parkplatzes zulässig. Der hintere Teil des großen Parkplatzes ist als Lehrerparkplatz reserviert; dieser darf nur mit gesonderter Berechtigung (Parkschein, ausgestellt durch die Schule) benutzt werden.Schulordnung der
Werner-von-Siemens-Schule Der Parkplatz darf nur im Schritttempo befahren werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Entzug der Parkberechtigung erfolgen.
8.2.2 Zweiradfahrzeuge und Fahrräder
Zweiradfahrzeuge und Fahrräder werden im Bereich der dafür vorgesehenen Überdach-
ungen ordnungsgemäß abgestellt.
8.2.4 Empore
Die Empore oberhalb der Pausenhalle dient in erster Linie als Arbeitsbereich für Schüler, die ihre Freistunden im Schulgebäude zur Vor- bzw. Nachbereitung des Unterrichts nutzen wollen. Zur Vermeidung der Störung anderer haben sich die dort anwesenden Schüler ruhig zu verhalten.
9. Schlussbestimmung
Die vorstehende Schulordnung ist mit dem Beschluss der Gesamtkonferenz
vom 22. Mai 2013 in Kraft getreten.