Niedersächsicher Rahmenhygieneplan:
Niedersächsicher Rahmenhygieneplan 9.0 (PDF)
Der Exitplan des Landes Niedersachsen (Stand 18.02.22):
Testungen:
Schüler - auch die geimpften, genesenen und geboosterten - zuhause nach dem
bekannten Verfahren. Die Schulen haben entsprechende Mengen an Testkits erhalten. Ab
dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche
freiwillig statt. Die notwendigen Testkapazitäten werden weiterhin landesseitig kostenlos
zur Verfügung gestellt.
Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, ist er
positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die
Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke
einholen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht
werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause. Sie
können sich frühestens nach 5 Tagen und wenn sie symptomfrei sind erneut
selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn
nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.
Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das
Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen
unser Bundesland sich aber nicht zählt.
Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen.
Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles
Schutzinstrument erwiesen.
Weitere Infos:
Information des Kultusministeriums:
Alle Briefe des Kultusministeriums, sowie weitere Informationen, Erlasse und FAQs können Sie auf der Website des Kultusministeriums einsehen.
Unsere Sekretariate, sowie die Schul- und Abteilungsleitungen stehen Ihnen darüber hinaus für weitere Informationen zur Verfügung:
Sekretariat Rathausstr.: 05121 / 9179-0
Sekretariat Von-Thünen-Str.: 05121 / 7684-0